Prognose einer Wurzelbehandlung

Grundsätzlich kann ein wurzelbehandelter Zahn genauso lange halten und erhalten werden wie ein gesunder Zahn, wenn die Wurzelbehandlung fachgerecht durchgeführt wird. Fachgerecht bedeutet das Entfernen sämtlicher organischer Gewebsbestandteile des Endodont (Pulpa), insbesondere auch mit physikalisch-chemischen Methoden (Ultraschall, NaOCl….); außerdem das Sterilhalten ursprünglich noch vitaler Pulpaanteile bzw.  das größtmögliche Desinfizieren von Wurzelkanälen mit ursprünglich devitaler (abgestorbener) infizierter Pulpa. Ein Spanngummi (Kofferdam) ist hierbei unerlässlich und auch von den entsprechenden Fachgesellschaften vorgeschrieben.

Nach erfolgreicher Wurzelbehandlung muss der Zahn sofort oder sehr zeitnah bakteriendicht adhäsiv mit Kompositmaterial bis tief in die Wurzelkanäle hinein verschlossen werden, um eine Re-Infektion sicher zu vermeiden.

Bei einem überwiesenen Patienten gilt: weil dieser Verschluss so wichtig für die Prognose der Zähne ist, sollte diese abschließende Behandlung auch der Spezialist selbst durchführen, bevor er den Patienten zur weiteren Versorgung des Zahnes an den Hauszahnarzt zurückverweist.

Kosten für die Wurzelbehandlung

Für gesetzlich versicherte Patienten gilt seit den 90er Jahren, dass zahnmedizinischer Fortschritt in der Regel nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen abgebildet wird. Deshalb sind die meisten der oben genannten Maßnahmen der Spezialistenbehandlung (zum Auffinden und Reinigen des Wurzelkanalsystems, sowie zum adhäsiven Verschluss) heute privat mit den Patienten zu verrechnen. Dadurch können wir alle Patienten gleichmäßig auf höchstem Niveau behandeln, wobei wir auch bei der Terminvergabe keinen Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten machen .

Eine vorläufige Einschätzung der Kosten kann bereits anhand guter Röntgenbilder gegeben werden. Genaueres lässt sich erst nach einer zusätzlichen klinischen Untersuchung und Anamneseerhebung sagen. Ein unverbindlicher Termin mit Vorbesprechung, Aufklärung und Festlegung auf einen bestimmten Behandlungsablauf ist nötig. Bei dieser Vorbesprechung bekommen gesetzlich versicherte Patienten auch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die geplanten Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Privat versicherte Patienten haben Anspruch auf Erstattung gegenüber ihrer Krankenversicherung, da unsere Abrechnung konform mit der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ gestellt wird.

Link zu Dr. Wolfgang Stähler